Stand Juli 2023

Mit der schriftlichen Anmeldung zur Teilnahme an einem unserer Weiterbildungsangebote werden die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

§1 Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Weiterbildungen, Fortbildungen, Supervisionsveranstaltungen und Fachtagen am Miramis Institut.
  • Soweit die Anmelde- und Teilnahmebedingungen keine anderweitigen Regelungen vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Die Eingangs- und Abschlusskriterien für eine Weiterbildung am Miramis Institut entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, DGSF e.V.

§2 Anmeldung

  • Die Anmeldung für eine Weiterbildung, eine Fortbildung, Supervisionsveranstaltung oder einen Fachtag am Miramis Institut ist an die Schriftform gebunden. Das entsprechende Anmeldeformular kann per Post oder Fax, per email (eingescannt) oder persönlich zugestellt werden.
  • Damit eine Anmeldung Rechtsgültigkeit bekommt, bedarf es einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Miramis Institut. Diese kann per mail, Post oder Fax erfolgen.
  • Sofern die betreffende Veranstaltung noch nicht ausgebucht ist, wird die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt.
  • Das Curriculum des Miramis Institutes wird einschließlich der im Curriculum festgelegten Weiterbildungsrichtlinien von den Vertragspartnern verbindlich anerkannt.
  • Die Teilnehmer*innen weisen bis zum Beginn der Weiterbildungsmaßnahme alle erforderlichen Eingangsvoraussetzungen nach. Der Nachweis erfolgt über ein Zeugnis und/ oder eine Fremdbescheinigung, einen tabellarischen Lebenslauf mit Foto, sowie ein formloses Motivationsschreiben. Sollte der Nachweis nicht fristgerecht vorliegen, ist das Miramis Institut berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen, für die noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde, werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € in diesem Fall zurückerstattet.

§3 Anzahl der Teilnehmer*innen

  • Die Teilnehmer*innenzahl an Veranstaltungen des Miramis Institutes sind begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Das Miramis Institut bietet eine Warteliste an, die eine Möglichkeit bietet, nachzurücken, ohne dies garantieren zu können.
  • Das Miramis Institut bietet die Möglichkeit, vor der Anmeldung zu einer mehrjährigen Weiterbildung, zunächst das Einführungsseminar für „Systemische Beratung (DGSF)“ gesondert zu buchen. Dies ermöglicht den Teilnehmer*innen, das Institut und die Lehrenden des Instituts, die die Kursleitung innehaben, kennenzulernen.
  • Wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Einführungsseminar die Mindestzahl einer Weiterbildung (14 TN) am Miramis Institut nicht erreicht, kann das Miramis Institut die daran anschließende Weiterbildung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen, die ohne entsprechende Leistung des Instituts geblieben sind, ohne Abzug rückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Miramis Institut sind bei Nicht-Zustande Kommen eines Weiterbildungskurses ausgeschlossen.

§4 Pflichten und Rechte des Instituts

  • Das Miramis Institut verpflichtet sich, die Weiterbildungen gemäß den geltenden Richtlinien der DGSF e.V. durchzuführen.
  • Bei außerplanmäßigem Ausfall von Lehrenden und/ oder Supervisor*innen ist das Institut verpflichtet und berechtigt, einen angemessenen personalen Ersatz zu bieten. Die Angemessenheit richtet sich nach Qualifikation und/ oder Zertifizierung der Lehrenden und Supervisor*innen. Die Entscheidung über die Angemessenheit liegt bei der Institutsleitung.
  • Bei außerplanmäßigem Ausfall von Veranstaltungen ist das Miramis Institut verpflichtet, in einem angemessenen Zeitraum, die Veranstaltung erneut anzubieten. Das Miramis Institut verpflichtet sich, alle vom Ausfall betroffenen Teilnehmer*innen auf geeignete Weise zu informieren. Für die Terminierung einer erneuten Veranstaltung ist das Miramis Institut berechtigt, über die Zumutbarkeit von Ort und Zeit zu entscheiden.
  • Das Miramis Institut behält sich vor, in Einzelfällen eine bereits bestehende Weiterbildungsgruppe um weitere qualifizierte Teilnehmer*innen zu erweitern.

§5  Zahlungsmodalitäten

  • Die Teilnahmegebühren, Zahlungsmodalitäten und Fälligkeiten sämtlicher Weiterbildungen und Veranstaltungen am Miramis Institut sind in den jeweiligen Ausschreibungen und Weiterbildungsverträgen angegeben. Bei außercurricularen Fortbildungen informiert das Miramis Institut auf angemessene Weise die Interessent*innen zu den genannten Punkten.
  • Die Zahlungen für Weiterbildungen sind monatlich fällig. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich einen Dauerauftrag einzurichten: 195€ monatliche Gebühr, jeweils zu Beginn eines jeden Monats auf das Konto des Miramis Institutes. Sonderabsprachen sind möglich und brauchen das Einverständnis der Institutsleitung.
  • Einzelne Fortbildungen, Supervisionsveranstaltungen, Fachtage sowie das Einführungsseminar (Systemische Beratung) haben jeweils einen Stichtag für die Zahlung der ausgeschriebenen Gebühr. Bis zum Zahlungseingang ist der Platz in einer dieser Veranstaltungen reserviert. Mit Zahlungseingang ist er gesichert.
  • Teilnehmer*innen sind Gesamtschuldner*innen der jeweilig gebuchten Veranstaltung.
  • Die Absage einer Veranstaltung seitens Teilnehmer*innen, ganz oder in Teilen, entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Teilnahmegebühr bezieht sich nicht auf Teilnahme sondern auf den zur Verfügung gestellten Seminarplatz.

Betrifft curriculare Weiterbildungen:

  • Eine Nicht-Teilnahme muss rechtzeitig und angemessen vorher (per mail, persönlich, telefonisch, schriftlich) der Institutsleitung bekannt gegeben werden. Kostenfrei (in einem folgenden Kurs) nachgeholt werden können nur diejenigen Seminare/ Veranstaltungen, die aus triftigen Gründen wie Erkrankung, familiärer oder beruflicher Verpflichtung, versäumt wurden. In diesen Fällen bietet das Miramis Institut einen kostenfreien Nachholtermin an. Sollte dieser nach erfolgter Anmeldung nicht genutzt werden, fallen Kosten (pro Tag 80,00 €) für den nächsten Nachholtermin an.
  • In den Weiterbildungsgebühren und/ oder Seminargebühren für Veranstaltungen sind keine Unterkunfts- und Verpflegungskosten enthalten.
  • Das Miramis Institut bucht die Tagungshäuser, in denen Veranstaltungen mit Übernachtung und Verpflegung vorgesehen sind. Dies ist pro Weiterbildungsjahr höchstens einmal der Fall, meist für 4 Seminartage zu den Selbsterfahrungen. Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu tragen, unabhängig von der monatlichen Weiterbildungsgebühr. Teilnehmer*innen rechnen eigenverantwortlich mit den Tagungshäusern ab. Bei Nichtbelegung eines gebuchten Tagungshauses sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, eigenverantwortlich und rechtzeitig die Stornierung vorzunehmen und bei unzureichender und/ oder nicht rechtzeitiger Stornierung, die eventuell anfallenden Stornierungsgebühren des Tagungshauses zu tragen.

§6  Rücktritt und Kündigung

  • Für das Einführungsseminar „Systemische Beratung“ gelten folgende Stornierungsgebühren: bis 4 Wochen vor Seminarbeginn ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Nach dieser Frist behalten wir eine Bearbeitungsgebühr von 100€ ein. Bei Abwesenheit ist keine Rückerstattung möglich. Bei Nichtzustandekommen der Veranstaltung erstattet das Institut bereits geleistete Zahlungen im vollen Umfang zurück.
  • Der mit dem Miramis Institut eingegangene Weiterbildungsvertrag ist in begründeten Einzelfällen nach Absprache mit der Institutsleitung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar.
  • Das Miramis Institut behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen bei einzelnen Teilnehmer*innen den Weiterbildungsvertrag zu kündigen. Gründe hierfür können sein:
    • Fehlen der Eingangsvoraussetzungen, die von Teilnehmer*innenseite nicht oder fehlerhaft angegeben wurden.
    • Begründete Zweifel an der fachlichen und persönlichen Eignung von Teilnehmer*innen.
    • Verletzungen oder Verstöße bezüglich der Würde den Menschen (Klient*innen, anderen Weiterbildungsteilnehmer*innen, in der Weiterbildung relevanten Anderen); die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Sinne des § 3 Abs.1-3 des Grundgesetzes; Verstöße gegen die Ethik Richtlinien der DGSF e.V.
  • Die Kündigung seitens des Miramis Instituts und/ oder seitens Teilnehmer*innen erfolgt schriftlich per Post, E-Mail oder Fax.

§7 Bereitgestellte Unterlagen

  • Unterlagen wie handouts und/ oder Skripten, die im Rahmen einer Veranstaltung des Miramis Institutes ausgegeben werden, dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Instituts vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Miramis Institut Schadenersatzansprüche vor.

§8 Haftung

  • Mit der Unterschrift eines Weiterbildungsvertrages bestätigen Teilnehmer*innen eine normale psychische Belastbarkeit, die für eine Fort- und Weiterbildung im psychosozialen Arbeitsfeld gewährleistet sein muss.
  • Für Folgen, die mit psychischer Belastung der Teilnehmer*innen während der Weiterbildung einhergehen, übernimmt das Miramis Institut keine Haftung.
  • Für Schäden und/ oder Verluste von Sachgegenständen übernimmt das Miramis Institut keine Haftung.
  • Für den Fall eines Unfalls im direkten zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang des Besuchs einer Weiterbildungsveranstaltung am Miramis Institut, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§9 Datenschutz

  • Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen damit einverstanden, dass die vom Miramis Institut erhobenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und genutzt werden.
  • Teilnehmer*innen sind jederzeit berechtigt, eigene Daten einzusehen und ggf. löschen zu lassen.
  • Eine Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Teilnehmer*innen am Miramis Institut verpflichten sich der absoluten Verschwiegenheit im Hinblick auf alle persönlichen und institutionellen Daten bzw. Informationen über die Im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen und Fachtage Kenntnis erlangt wurde.
  • Die Verschwiegenheit bezieht sich auch auf die Zeit nach Abschluss oder Ausscheiden aus der Weiterbildung.
  • Weiterhin bezieht sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch auf Mitteilungen über soziale Netzwerke wie z.B. Facebook, Twitter oder Blogs.
  • Jede Art von Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen mit Mobiltelefonen, Smartphones, Kameras oder Diktiergeräten sind nur in Absprache und mit Einverständnis aller anwesenden Personen möglich. Den Teilnehmer*innen ist bekannt, dass Verstöße gegen diese Verpflichtung strafbar sind und sie für Nachteile, die sich für andere Personen und/ oder Einrichtungen daraus ergeben, haftbar gemacht werden können.
  • Das Miramis Institut hält sich an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und verpflichtet sich, nur die Teilnehmer*innendaten zu speichern, für die nach einer Zertifizierung durch das Miramis Institut eine 10jährige Archivierung Pflicht ist.
  • Das Miramis Institut verpflichtet sich, Teilnehmer*innendaten durch zusätzliche geeignete Maßnahmen vor Missbrauch und/ oder Diebstahl zu schützen und nicht mehr für Weiterbildungszwecke benötigte Daten von Teilnehmer*innen zu löschen.

§10 Schlussbestimmungen

  • Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung an Fort- und Weiterbildungen, Supervisionsveranstaltungen und Fachtagen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Vertragssprache ist deutsch.
  • Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.